Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlupf

Schlupf

, m.
I Durchgang, Zugangsstraße, zB. zu einer Gerichtsstätte
II geheimer Nebenweg; für Schmuggel genutzt
III enger Zwischenraum (etwa zwischen zwei Gebäuden)
IV in der Schweiz: festgelegte Stelle in einem Gewässer, an welcher eine Person berechtigt ist, ein Fischvorkommen auszubeuten
V Unterschlupf, Versteck
VI Halsschlinge, Strick (als Strafinstrument)
VII Fangschlinge, Tierfalle
VIII Muff; in Kleidervorschriften