Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schlupf
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Schlump
schlumpen
Schlumper
Schlund
Schlundhaus
Schlupf
, m.I Durchgang, Zugangsstraße, zB. zu einer Gerichtsstätte
II geheimer Nebenweg; für Schmuggel genutzt
III enger Zwischenraum (etwa zwischen zwei Gebäuden)
IV in der Schweiz: festgelegte Stelle in einem Gewässer, an welcher eine Person berechtigt ist, ein Fischvorkommen auszubeuten
V Unterschlupf, Versteck
VI Halsschlinge, Strick (als Strafinstrument)
VII Fangschlinge, Tierfalle
VIII Muff; in Kleidervorschriften
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schlüpfrig
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