Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmalz

Schmalz

, n.
ausgelassenes Tierfett, va. vom Schwein; ua. als Nahrungsmittel und Lampenbrennstoff; auch: Butterschmalz und allg. Fettwaren
I in Bestimmungen über Herstellung, Verkauf, Ein- und Ausfuhr sowie Verzollung
II als Abgabe
III als Bestandteil des Musteils (I) 
IV als unerlaubtes Lederpflegemittel