Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmied

Schmied

, m.
Handwerker, der Metall verarbeitet; meist: Grob-, Waffen- und Hufschmied 
I in Abgrenzung zu anderen Berufsgruppen
II in seinem rechtlichen Status
  • 1 als Bediensteter eines Adligen, als Teil des Gefolges
  • 2 als zunftgebundener, städtischer Handwerker
  • 3 als von einer (dörflichen) Gemeinde bestellter Handwerker
  • 4 als Arbeiter in einem Bergwerk, einer Hütte
  • 5 als der örtlichen Zunft nicht zugehöriger Handwerker
  • 6 als Teil des Heeres
III in Bezug auf seine Tätigkeit, zB. die Pflichten gegenüber Kunden
IV in Bezug auf mit dem Handwerk zusammenhängende Privilegien und Pflichten, auch Bürgerpflichten
V in Bezug auf die Entlohnung
VI in Bezug auf die Tätigkeit als Arzt und Tierarzt