Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmied
Artikel davor:
Schmerzer
schmerzhaft
Schmerzkosten
schmerzlich
Schmetterhaus
Schmicke
schmicken
schmidden
Schmidderei
Schmiddereihandel
Schmied
, m.I in Abgrenzung zu anderen Berufsgruppen
II in seinem rechtlichen Status
- 1 als Bediensteter eines Adligen, als Teil des Gefolges
- 2 als zunftgebundener, städtischer Handwerker
- 3 als von einer (dörflichen) Gemeinde bestellter Handwerker
- 4 als Arbeiter in einem Bergwerk, einer Hütte
- 5 als der örtlichen Zunft nicht zugehöriger Handwerker
- 6 als Teil des Heeres
III in Bezug auf seine Tätigkeit, zB. die Pflichten gegenüber Kunden
IV in Bezug auf mit dem Handwerk zusammenhängende Privilegien und Pflichten, auch Bürgerpflichten
V in Bezug auf die Entlohnung
VI in Bezug auf die Tätigkeit als Arzt und Tierarzt