Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schneider

I auf den Zuschnitt und das Nähen von Kleidern und Kleidungsstücken spezialisierter Handwerker
  • 1 nach seinem (rechtlichen) Status
    • a als zunftgebundener, selbständiger Handwerker
    • b als höfischer Bediensteter
    • c als Dorf- und Landhandwerker
    • d als fremder, der örtlichen Zunft nicht angehöriger, zT. von ihr verfolgter Handwerker
  • 2 in Abgrenzung zu anderen Berufen, insb. Gewandschneidern, Tuchmachern, Kleinhändlern
  • 3 in Bezug auf seine Pflichten und Rechte
    • a insb. Abgaben und (Dienst-)Pflichten
    • b gegenüber Kunden
    • c gegenüber Gesellen, Lehrlingen, Zunftgenossen
    • d Entlohnung
  • 4 in Bezug auf Stand, Ansehen und wirtschaftliche Verhältnisse
IV Gehilfe eines Tischlers, für Schnitzarbeiten
V Kornschneider, Schnitter; als Tagelöhner
VI Gehilfe in einer Schneidmühle