Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnitt

Schnitt

, m., f., n., (Schnede), m., f.
I Korn-, Heuernte; auch: Erntezeit, ua. als Anlass für Gerichtsferien
II (formgebender) Zuschnitt von Stoff, Pelz oder Leder; auch: Meisterstück bei den Schneidern (I), Kürschnern und Schuhmachern; bei seinem Schnitt verbüßen mit Zunftausschluss büßen
III Tuchverkauf, auch als Detail-, Ellenverkauf; zu (dem) Schnitt (aus)verkaufen in kleinerer Menge/nach der Elle (weiter)verkaufen
IV im Tuchhandel: ein Breitenmaß für Tuch
V im Bäckerhandwerk: Aufschneiden von Brot zur Qualitätsprüfung
VI bei Goldschmiedestücken: kleine Kerbe, zur Sichtbarmachung (bloßer) Vergoldung
VIII Grenze, Grenzverlauf, -markierung; Schnede gehen/umziehen einen Grenzumgang machen
IX Landeinschnitt
X Schneiden (VIII) am lebenden Körper, Operieren; hier: an der Zunge eines Hundes, wo angeblich eine best. Sehne für die Tollwut empfänglich macht
XI durch Schneiden (III) entstandener Schlitz; hier für den Echtheitsbeweis einer Urkunde
XII in Form geschnittener Zierstein
XIII scharfer Teil eines Schneidewerkzeuges
XIV eine Abgabe