Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffendienst

I Amt, Tätigkeit eines Schöffen; meton. die Verpflichtung, das Amt auszuüben (Beleg 1635)
II (Pflicht zur) Bereitstellung eines Schöffen für ein Gericht; als (ggf. mit Geld ablösbare) Last (II) auf best. Hofgütern (I 2) bzw. Grundstücken liegend