Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffenschrein

I va. in Köln: ein Schrein (I) des Schöffengerichts zur Verwahrung von Urkunden, Privilegien und sonst. Dokumenten mit Bedeutung für die Gesamtbürgerschaft, auch zur Hinterlegung von privaten Unterlagen und als Lagerort von Schreinkarten bzw. Schreinbüchern; auch die (neben den lokal zuständigen Schreinen (II) bestehende) va. mit der Führung des Schreinbuchs betraute Institution
III öffentlicher Sitzungstermin an einem Schöffenschreins (I)