Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schöffenstube

I Versammlungsraum der Schöffen, häufig im Rathaus, auch Aufbewahrungsort der Schöffenlade; auch Gerichtssaal der Schöffenstube (III) 
II (Termin der) Gerichtssitzung des Schöffengerichts 
III ein Schöffengericht; in Breslau tritt es außerhalb der ordentlichen Gerichtstage von Groß- und Kleinding zusammen