Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schranne

Schranne

, f., m.
I Gericht
  • 1 (mit Schranken (I)) eingefriedete Gerichts- und Versammlungsstätte; Gerichtsgebäude
  • 2 Gericht als Institution oder Instanz
  • 3 Gerichtstermin, -sitzung; öffentliche Gerichtsverhandlung; eine Schranne machen/tun einen Gerichtstag abhalten (Beleg 1278?), offene/öffentliche Schranne öffentliche, auch eröffnete Sitzung
  • 4 Spruchkörper; Gemeinschaft von Richter und Schöffen
  • 5 Gerichtsbezirk
II Brüstung, Absperrung in einem Gerichtssaal oder an einer Gerichtsstätte zur Abtrennung des für die gerichtlichen Handlungen reservierten Bereichs von dem der Zuschauer
III Sitzbank für die Mitglieder eines Gerichts oder sonstigen Gremiums
IV Verkaufsstätte insb. für Getreide, Brot und Fleisch; Markt- und Lagerhalle
  • 1 für Getreide und Brot
  • 2 für Fleischwaren
V Verkaufsstand, -tisch, -bude
VI Getreidemarkt (als Veranstaltung); auch der Markttermin