Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreiberei
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Schreiberei
, f.I Schreibarbeit, Schreiben (II); insb. als Beruf, Aufgabe, Zuständigkeitsbereich eines Schreibers (I) oder eines anderen Amtsträgers; auch die Tätigkeit als Schreiber (I)
II Amt, Posten eines Schreibers (I)
III Verwaltung, Amtssitz eines Schreibers (I), Kanzlei (A); auch das Gebäude; zT. zugleich Archiv sowie Versammlungsstätte für Rat und Gericht; auch: Schreiberstube