Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreiberei

I Schreibarbeit, Schreiben (II); insb. als Beruf, Aufgabe, Zuständigkeitsbereich eines Schreibers (I) oder eines anderen Amtsträgers; auch die Tätigkeit als Schreiber (I) 
II Amt, Posten eines Schreibers (I) 
III Verwaltung, Amtssitz eines Schreibers (I), Kanzlei (A); auch das Gebäude; zT. zugleich Archiv sowie Versammlungsstätte für Rat und Gericht; auch: Schreiberstube 
IV Tätigkeit eines Notars