Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schreier
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(Schreiepfennig)
Schreier
, m.I öffentlicher Ausrufer, (amtlicher) Bote, der Nachrichten oder Verfügungen verkündet
II Person, die einen Dieb mit Gerüfte (Gerücht (I)) verfolgt
III Ankläger
IV fahrender Händler, gewerbetreibender Marktschreier, insb. Quacksalber; steht oft unter dem Verdacht unlauterer Geschäfte
V Lärmer, Ruhestörer