Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schubkarren

Karren, mit dem Lasten schiebend transportiert werden
I bei der (ehrenmindernden) Arbeitsstrafe des Karrenschiebens; meton. die Strafe selbst
II als Arbeitsgerät mit festgelegtem Fassungsvermögen, häufig als Maßeinheit