Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Schützengeld

I (Sonder-)Abgabe zur Bestreitung militärischer Aufwendungen, insb. für die Entlohnung von 3Schützen (III) und Söldnern sowie für Befestigungsanlagen
II Entlohnung eines 3Schützen (III) 
III Aufnahmegebühr einer Schützengesellschaft (I); Teilnahmegebühr für ein Preisschießen
IV obrigkeitliche Zuwendung an eine Schützengesellschaft (I) 
V Schussprämie für das Erlegen reißender Tiere