Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Schützengeld
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Schützengelage
1Schützengeld
2Schützengeld
, n.I (Sonder-)Abgabe zur Bestreitung militärischer Aufwendungen, insb. für die Entlohnung von 3Schützen (III) und Söldnern sowie für Befestigungsanlagen
II Entlohnung eines 3Schützen (III)
III Aufnahmegebühr einer Schützengesellschaft (I); Teilnahmegebühr für ein Preisschießen
IV obrigkeitliche Zuwendung an eine Schützengesellschaft (I)
V Schussprämie für das Erlegen reißender Tiere