Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schützengesellschaft

I (meist zunftähnliche) Vereinigung von wehrfähigen Bürgern einer Stadt, zur gemeinschaftlichen Abhaltung von Schießübungen und festlichen Wettkämpfen, auch zur Erfüllung militärischer (und zT. polizeilicher) Aufgaben als (Teil der) Bürgerwehr, Landmiliz oder Feuerwache; häufig aus öffentl. Mitteln bezuschusst, zT. mit Zwangsmitgliedschaft