Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldgläubiger
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Schuldgerechtigkeit
Schuldgericht
Schuldgerste
Schuldgetreide
schuldgläubig
Schuldgläubiger
, m., Schuldgläubige, m.II jmd., der aus einem Vertrag eine Geldleistung beanspruchen kann, zB. Darlehensnehmer