Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldner
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Schuldmacher
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(Schuldmaße)
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Schuldmäßigkeit
(Schuldmutt)
Schuldner
, m.I Person oder Institution, die gegenüber einem oder mehreren anderen verpflichtet ist, eine (Geld-)Leistung zu erbringen, insb. eine eingegangene Schuld (I) zurückzuzahlen
- 1 im Zsh. mit Eingehen, Entstehen der Schuld (I), auch vertraglichen Nebenabreden
- 2 im Zsh. mit der Rückforderung und Rückzahlung der eingegangenen Schuld (I)
- 3 im Zsh. mit Pfändung und Zwangsvollstreckung, Schuldhaft, Schuldknechtschaft sowie anderen Folgen der Nichtrückzahlung fälliger Schuld (I)
II Gläubiger; Person oder Institution, die das Recht hat, von jm. eine Leistung zu verlangen, insb. die (Rück-)Zahlung einer Geldschuld
III Straftäter, schuldige (XIII) Person