Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuldner

I Person oder Institution, die gegenüber einem oder mehreren anderen verpflichtet ist, eine (Geld-)Leistung zu erbringen, insb. eine eingegangene Schuld (I) zurückzuzahlen
  • 1 im Zsh. mit Eingehen, Entstehen der Schuld (I), auch vertraglichen Nebenabreden
  • 2 im Zsh. mit der Rückforderung und Rückzahlung der eingegangenen Schuld (I) 
  • 3 im Zsh. mit Pfändung und Zwangsvollstreckung, Schuldhaft, Schuldknechtschaft sowie anderen Folgen der Nichtrückzahlung fälliger Schuld (I) 
II Gläubiger; Person oder Institution, die das Recht hat, von jm. eine Leistung zu verlangen, insb. die (Rück-)Zahlung einer Geldschuld
III Straftäter, schuldige (XIII) Person