Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schulmeisterin
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Schulmeistergesinde
Schulmeisterin
, f.
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Lehrerin, zumeist für Elementarunterricht an einer (öffentl. oder privaten) Mädchenschule; Vorsteherin einer Mädchenschule; auch: (selbst unterrichtende oder erziehende) Ehefrau eines Schulmeisters (I)
bdv.:
Jungfernschulmeisterin,
Lehrfrau (I),
Schulfrau,
Schulhalterin,
Schuljungfrau,
Schulmeistersche
vgl.
Schule (I 2 a)
- frow S. die schůlmaisterin1337 AugsbUB. I 318
- item III lb V d der schuolmaistrin an irem gelt an ir stür1421 Schaffhausen/DRWArch.
- de schoͤlemeysterinnen wil eyn erbaͤr raͤt vorschaffen unde anneͤmen, de in deme evangelio vorstendich syͤn unde van gudeme geruͤchteBrschwKO. 1528
- den erwehlenden scholmeisterinnen schall men den hußtinse bethalen uth der gemenen schatt-kasten1529 HambGSamml. VIII 100Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- [Buchtitel:] das buechlein Jesu Syrachs in gesange verfasset vnd ... zu gutem in truck gegeben durch Magdalena Heymairin teutsche schul-meisterin [Regensburg 1572]
- soll ... eine jungfer schule angerichtet, vnd die schulmeisterin vom e. rathe mit freyer wohnung, vndt etlichen fudern holz ... versehen werden1574 Berlin/MittSchulg.2 21 (1931) 158
- wollen die visitatores derselbigen schulmeisterin die jungfrawschul zuhalten nachgelassen vnnd hiemitt alle winckelschulen abgethan vnnd vorbotten haben1581 PrignitzVis. 50
- soll auch die schulmeisterin die eltern, welche ihr ihre kinder vnnd töchter vortrawen vnnd ihn die jungfrawschul gehen lassen, mitt dem pretio vber ihr vormugen nicht beschweren1581 PrignitzVis. 50
- es sollenn die magdelein ihrer schulmeisterin gehorsam sein ..., auch mit dank zu rechter zeitt das schulgeldt gebenn1614 Schaumburg/SchulO.(Vormbaum) II 105Faksimile - in Google Books
- sollen ... drey bis 4 mannes- und zwo oder drey frauens-personen zu schulmeister und schulmeisterinnen, bestellet, vorher aber dem ober-superintendenten ... zum examine geschicket werden1689 CCLuneb. I 448
- wie nun nach dieser verordnung alle deutschen schulmeister und schulmeisterinnen sich achten haben1733 Hessen/Nyström,Schul. 144
- schulmeisterinnen ..., die mit den schulmeistern darin zwar gleiches recht haben, daß sie kinder beiderlei geschlechtes annehem dürfen, wo nicht aparte mädchen- und knabenschulen sind ... doch mit dem unterschied, daß wenn die knaben lesen können, ... sie von ihnen genommen und einem schulmeister übergeben werden1738 Berlin/SchulO.(Vormbaum) III 440Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- schulmeister und schulmeisterinnen ..., die sich nicht [zur Amtsbestätigung bei dem ministerio] melden, denen wird ... das schulhalten gelegt werden1738 Berlin/SchulO.(Vormbaum) III 441Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)