Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schultheißenamt
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Schultheiß
Schultheißamtsverwalter
Schultheißbelohnung
Schultheißei
Schultheißenamt
, n., Schulzenamt, n.I Stellung, Posten, Tätigkeit, auch Dienststelle, Behörde, Dienstgebäude eines Schultheißen (I); auch: das Amt als Institution mit den damit verbundenen Einnahmen (vgl. Schultheißenlehen (I)) und dem Recht auf die Stellenbesetzung
III Gerichts- und Verwaltungsbezirk eines Schultheißen (I)