Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schultheißenlehen
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Schultheißenlehen
, n., f.I (abgaben- und scharwerksfreies) Lehnsgut (I), Lehen (I 1), mit dem die Pflicht zur Ausübung des Schultheißenamts (I) verbunden ist; auch als (ehemaliges) Amtslehen eines Schultheißen (I 10); die Amtsausübung tritt im Laufe der Zeit immer mehr in den Hintergrund
II ehemaliger herrschaftlicher Fronhof (I), der einem Schultheißen (I 9) zur Nutzung gegen Pacht (IV) übertragen ist