Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schusterhandwerk
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Schuster
Schusteramt
Schusterbönhase
Schusterbruderschaft
Schusterei
Schustergeselle
Schustergilde
Schusterhandwerk
, n.
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I
wie Schusterzunft; auch: Mitgliedschaft in derselben
bdv.:
Schuhmacherhandwerk (II)
- [zwitrecht] zwischen den herren, dem rate ... und den meisteren der schumacher ... von wegen eines brieves, der uber das schusterhantwergk gelaut hat1461 BrüxStB. 156Faksimile - in Google Books
- den maistern des schuster hantwerks ist abgelaint, das sie ain besondere bestandne trinkstuben oder zech haben sollen1511 Schoenlank,NürnbGesellenw. 342
- olderlude und gemeine amptbrodere des schusterhandwerkes [geven] ... einem gantz erbaren rade klagende tho erkennen ..., dat ihnen grot impaß und behinderung in ihrer nahrunge von den oldflickern ... thogefueget werde1608 PommJb. 2 (1901) 143
- die schuhläpperen [haben] sich ... beschweret, dass obwohlen sie das halbe schusterhandwerk gewinnen, und darvor 8 rthlr. und eine tonne biers dem ambacht zu geben angestrengt wurden, so thäten dennoch die schustere sie zu ihren zusammenkunften und processionen nicht mit einladen1708 DürenWQ. 311
II
Tätigkeit, Gewerbe des Schusters
- er versteht das schusterhandwerk, worin er vielleicht weiter gefördert sein magum 1800 ArchKulturg. 3 (1905) 351