Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzverwandte

I Einwohner eines Landes (II 1) oder einer Stadt ohne volles Wohn- oder Bürgerrecht, der gegen Bezahlung eines Schutzgeldes (III) geduldet wird und den 1Schutz (II) der Obrigkeit genießt; häufig synonym für Schutzjude 
II einer Herrschaft unterworfene Person, Untertan eines Schutzherrn (I)