Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schutzverwandte
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(Schützungrecht)
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schutzuntertänig
Schutzuntertänigkeit
Schutzversorgung
schutzverwandt
Schutzverwandte
, m.I Einwohner eines Landes (II 1) oder einer Stadt ohne volles Wohn- oder Bürgerrecht, der gegen Bezahlung eines Schutzgeldes (III) geduldet wird und den 1Schutz (II) der Obrigkeit genießt; häufig synonym für Schutzjude
II einer Herrschaft unterworfene Person, Untertan eines Schutzherrn (I)