Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwang

Schwang

, m.
I schwarzer Schwang Begießung einer Person mit einer unsauberen Flüssigkeit; auch verallgemeinert als Bez. für einen Straftatbestand: niederträchtige Missetat
II Schlag
III Schwung (I), Bewegung; im/in Schwang üblich, gebräuchlich