Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Schwein

1Schwein

, n., m.
I Hausschwein
  • 1 in Bezug auf Haltung, Weidung und Mästung
  • 2 in familien- und erbrechtlichem Kontext, insb. als Bestandteil der Gerade oder der Morgengabe (I) 
  • 3 in Handel und Gewerbe; insb. als zollpflichtige und der amtl. Qualitätskontrolle unterliegende Ware
  • 4 in Verbots- und Haftungsbestimmungen, bezügl. durch Schweine verursachte Sach- und Personenschäden, Geruchsbelästigung, auch Infektionsgefahr und andere Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • 5 als Objekt der Beschlagnahme (bei Flurschäden ua.)
  • 6 als Objekt eines Diebstahls und der Beschädigung
  • 7 als Abgabe und als Zahlungsmittel
  • 8 im Rahmen von Tierstrafen uä.
  • 9 im Zsh. mit einer (Ehren-)Strafe
  • 10 abwertend, als strafbares Schimpfwort und negative Vergleichsgröße
  • 11 rsprw. in Bezug auf geringe Erbteile bei vielen Erben
II Wildschwein; insb. im Hinblick auf die Jagdvorschriften
III Schweinefett