Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Schwein
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1Schwein
, n., m.I Hausschwein
- 1 in Bezug auf Haltung, Weidung und Mästung
- 2 in familien- und erbrechtlichem Kontext, insb. als Bestandteil der Gerade oder der Morgengabe (I)
- 3 in Handel und Gewerbe; insb. als zollpflichtige und der amtl. Qualitätskontrolle unterliegende Ware
- 4 in Verbots- und Haftungsbestimmungen, bezügl. durch Schweine verursachte Sach- und Personenschäden, Geruchsbelästigung, auch Infektionsgefahr und andere Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- 5 als Objekt der Beschlagnahme (bei Flurschäden ua.)
- 6 als Objekt eines Diebstahls und der Beschädigung
- 7 als Abgabe und als Zahlungsmittel
- 8 im Rahmen von Tierstrafen uä.
- 9 im Zsh. mit einer (Ehren-)Strafe
- 10 abwertend, als strafbares Schimpfwort und negative Vergleichsgröße
- 11 rsprw. in Bezug auf geringe Erbteile bei vielen Erben
II Wildschwein; insb. im Hinblick auf die Jagdvorschriften
III Schweinefett