Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Schwelle

I Vorrichtung zum Aufstauen eines Fließgewässers; auch Teil eines Stauwehres; meton. das durch Stauanlagen abgegrenzte Gewässer (Beleg 16. Jh.)
II (hölzerner) Schutzdamm an einem Gewässer; meton.: am Damm liegendes Grundstück, auf dem auch die Last (II) zur Sicherung des Dammes ruht