Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seelgerät

I Vermächtnis, Stiftung an die Kirche oder eine kirchliche Einrichtung zur Förderung des Seelenheils des Zuwendenden, zT. auch Dritter; auch: das zugewendete Vermögen, das ua. der Finanzierung von Seelmessen oder Seelbädern dient, die Einkünfte aus dem Vermögen bzw. die zur Finanzierung dienende Last (II) auf einem Gut
II wie Seelrecht 
III wie Seelzunft 
IV Vermächtnis