Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seemannschaft

I Gesamtheit der Seeleute (auf einem Schiff)
II vor wichtigen Entscheidungen vom Schiffer (I) mit (Teilen) seiner Mannschaft abzuhaltender Schiffsrat; auch das beratende Gremium
III zur (sicheren) Schiffsführung erforderliche Kenntnisse, Erfahrungen oder Maßnahmen