Seeräuber, m.

jmd., der Seeraub verübt, Pirat
hinsichtlich Verfolgung und Bekämpfung
hinsichtlich Duldung, rechtlicher Anerkennung; auch in Bezug auf Kaperei iU. zum Seeraub
hinsichtlich der Bestrafung
hinsichtlich des Umgangs mit Unterstützern und Beihelfern
hinsichtlich des Umgangs mit den geraubten Gütern