Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seeräuber

jmd., der Seeraub verübt, Pirat
I hinsichtlich Verfolgung und Bekämpfung
II hinsichtlich Duldung, rechtlicher Anerkennung; auch in Bezug auf Kaperei iU. zum Seeraub 
III hinsichtlich der Bestrafung
IV hinsichtlich des Umgangs mit Unterstützern und Beihelfern
V hinsichtlich des Umgangs mit den geraubten Gütern