Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seiler
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Seil
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Seilbruder
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Seildieb
seilen
Seiler
, m.I (zunftgebundener) Handwerker, der Seile (I), Stricke, Garne, Netze, Borten uä., zT. auch (Wagen-)Schmiere und Salben herstellt und verkauft
II wie Seilbruder
III phrasem.: mit des Seilers Halstuch beschenkt werden/mit des Seilers Tochter vermählt werden gehängt werden