Selbsgebrauchung, f.
Selbsgebrauchung, f.
persönlicher Gebrauch
bdv.:
Selbstgebrauch
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der aigenherr mag auch dann, zumal mit solchem erb mit verleichung anderer oder selbs-gebrauchung handelen seins nutzs und gefallens one widersprechen des erbman1521 WindsheimRef. 117