Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbstmeister
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Selbstgut
selbsthalb
Selbsthauptschuldner
Selbsthilfe
Selbstholde
Selbstholz
selbstig
Selbstkläger
Selbstknecht
Selbstkost
I Person, die ein best. Amt selbst ausübt iU. zu einem Vertreter; hier: wie Selbweibel