Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbstschuldige

Selbstschuldige

, m., Selbschuldige, m.
I wie Selbstschuldner (I); auch verallgemeinert: persönlich zur Erfüllung einer (wie auch immer gearteten) Forderung Verpflichteter (Belege 1492, 1766)
III Beschuldigter, Beklagter
IV Geschädigter, Kläger