Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbstschuldige
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2Selbstsache
Selbstsacher
Selbstschirmung
Selbstschuld
Selbstschulde
selbstschuldig
Selbstschuldige
, m., Selbschuldige, m.I wie Selbstschuldner (I); auch verallgemeinert: persönlich zur Erfüllung einer (wie auch immer gearteten) Forderung Verpflichteter (Belege 1492, 1766)
II wie Selbsttäter
III Beschuldigter, Beklagter
IV Geschädigter, Kläger