Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selchung
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Selchung
, f.
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Weiterverarbeitung von Fleisch durch Trocknen, Pökeln oder Räuchern
- das zum selchen bestimmte vieh muß vor der schlachtung, dann vor der selchung der besichtigung unterworfen werden, widrigenfalls ist die strafe [die schandbuͤhne]1770 SammlKKGes. VI 211
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