Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sendgericht

Sendgericht

, n.

wie Send (I) 
  • satzung von dem seend vnnd geistlichen seendgericht 
    1537 SspGlLehnr.(Zobel) 109v
  • unseres sendgericht zu s.L. hat das ius einen sendbotten zu erwehlen, anzustellen und zu beaidigen, ... der sendbott [muss] allem dasjenige insinuiren, affigiren und referiren, was dem sendgericht angehet
    16. Jh. Aachen/Koeniger,SendQ. 116
  • was nun ... die verordnung des sendgerichts betrifft, haben dieselbigen herren etwas von den strafen zu ihrem teil neben der präsenz gehabt
    1614 VeröfflFrankf. VII 2 S. 548
  • [das reformierte Konsistorium beschließt,] das sie für dem sentgericht weder die personen noch den orth melden, wann und wo sie ihre kinder haben tauffen lassen, und damit sich begnügen lassen, daß sie bezeugen können, daß es außer der statt und dem reich von Aachen geschehen sey
    1629 AachenZ. 68 (1956) 125
  • daß vnser archidiaconus Hasbaniae in matrimonial- oder ehesachen im sendgericht alhie mit praesidiren vnd bei eroͤffnung der vrtheil [erscheinen solte]
    1632 Noppius,AachChr. III 18
  • sendscheffenayd: ... schwere ich, dem sendgericht ... trauw und holt zu sein und soll recht urtheil sprechen
    1. Hälfte 17. Jh. Aachen/Koeniger,SendQ. 23
  • [rechtshandel] bey dem kaͤyserl. reichs-hoffrath zwischen dem schoͤpffenstul und send-gericht 
    1688 Londorp XV 279
  • zum geistlichen regierungskollegium und gerichtshofe sind bey den protestanten die konsistorien ... bestimmt, die sich zuweilen in ober- und unterkonsistorien, geistliche untergerichte, ehegerichte, sendgerichte abtheilen
    1785 Fischer,KamPolR. II 97
  • untersuchungsproceß ..., welcher von dem verfahren bey den ehemaligen bischoͤflichen sendgerichten wahrscheinlich seinen ursprung ableitet
    1798 Grolman,KrimRWiss. 383
  • wir [werden] ... quoad jura legis dioecesanae unsere landesherrliche gewalt auch insoweit einschreiten lassen, dass soviel ... die bestellung der sendgerichte bei den pfarr-aemtern betrifft, solche nach gutdünken des bischofs zwar vorzunehmen, unsere einwilligung hierzu jedoch ... einzuholen sein ... wird
    1803 Limburg/ArchKathKR. 38 (1877) 465
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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