Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sendrichter

Sendrichter

, m.

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wie Sendherr (I) 
  • wie die sendtherrn vnbillich zinß ... fordern: der sendrichter fordert auch ... gelt von haͤusern
    1624 Wehner,Obs. 601
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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