Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Senior

Senior

, m.
I Ältester einer (Groß-)Familie, Oberhaupt einer Familie, eines Adelshauses; insb. im Rahmen eines Seniorats (I) 
II (Dienst-)Ältester, Vorsteher eines Gremiums oder einer Institution; auch: Mitältester, leitendes Mitglied eines Gremiums
  • 1 Ältester, Vorsteher eines Stifts- oder Domkapitels oder einer anderen religiösen Gemeinschaft
  • 2 Erster Stadtpfarrer, Vorsteher der Geistlichkeit einer Stadt oder eines Bezirks
  • 3 einer der Stellvertreter eines Dekans
  • 4 (Mit-)Ältester eines städtischen, gerichtlichen oder universitären Gremiums, Ratsältester, Schöffenaltermann 
IV einer der älteren Verwandten