Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sessel
Artikel davor:
Servitiengeld
Servitienordonnanz
Servitut
Servitutgerechtigkeit
Servitutrecht
1Seß
2Seß
seßbar
2(Seße)
2Sesse
Sessel
, m.I ein (ggf. gepolstertes, oft kunstvolles) Sitzmöbel für eine Person
- 1 als Amtsstuhl, Ehrenstuhl, Thron; zu Repräsentationszwecken; meton. das Amt selbst
- 2 symbolisch für den Rechtsanspruch an einer Immobilie bei Vererbung oder Versteigerung; im Sessel sitzen erbberechtigt sein
- 3 als Abgabe beim Abzug (II 1)
- 4 bei der Enthauptung
II Tragsessel, Sänfte
III Arbeitsplatz eines Gesellen bei einem Handwerksmeister
IV Sitzplatz in einer Synagoge; gleich einer Immobilie erwerb-, beleih-, verpfändbar und hierzu in speziellen Büchern verzeichnet
V Folterstuhl, Hexenstuhl