Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sessel

Sessel

, m.
I ein (ggf. gepolstertes, oft kunstvolles) Sitzmöbel für eine Person
  • 1 als Amtsstuhl, Ehrenstuhl, Thron; zu Repräsentationszwecken; meton. das Amt selbst
  • 2 symbolisch für den Rechtsanspruch an einer Immobilie bei Vererbung oder Versteigerung; im Sessel sitzen erbberechtigt sein
  • 3 als Abgabe beim Abzug (II 1) 
  • 4 bei der Enthauptung
II Tragsessel, Sänfte
III Arbeitsplatz eines Gesellen bei einem Handwerksmeister
IV Sitzplatz in einer Synagoge; gleich einer Immobilie erwerb-, beleih-, verpfändbar und hierzu in speziellen Büchern verzeichnet
V Folterstuhl, Hexenstuhl