Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sieb
Sieb
, n., m., f.I Gerät, Vorrichtung aus durchlöchertem Material oder grobmaschigem Gewebe, auch gitterartiges Geflecht, um Feines von Grobem oder Flüssiges von Festem zu trennen
- 1 in der Mühle: zur Trennung von grobem und feinem Mahlgut, häufig von Mehl und Kleie, groben und feinen Mehlsorten
- 2 im Bergwerk: zum Auswaschen des Erzes aus dem Gestein
- 3 beim Siebtreiben
II ein Messgefäß
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