Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siebenergericht

ein mit sieben Personen besetztes Gericht
I städt. Ausschuss oder Niedergericht (I) für spezifische Aufgaben, zB. Flur- und Grenzstreitigkeiten
II in Straßburg: Polizeigericht mit Zuständigkeit für Injurien, das Bleiberecht von Auswärtigen (vgl. Schirmgericht), Stadtreinigung ua.
III in der Schweiz: ein Zivilgericht für mindere Fälle; meton. die Gerichtssitzung