Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Siebente

I mit sieben Schöffen besetztes Gericht; als Dorfgericht (II) oder Landgericht (I), auch Gericht für das Flur- und Grenzwesen; meton. die Gerichtsversammlung
III bei der Beweisführung mit sechs Eidhelfern: mit sich Siebentem bzw. er sich selbst der Siebente wie selbsiebt