Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Siebente

2Siebente

, m., auch n. (Bed. II)
I siebter Tag nach einer Beisetzung; häufig auch: (zweite) Seelmesse an diesem Tag, auch iVm. einer privaten Festlichkeit; der Tag nach dem Siebenten ist der früheste Termin für gerichtliche Nachlassauseinandersetzungen
II der siebte Teil von einem erwirtschafteten Ertrag, als Abgabe; im Bergbau: der nach Abzug des landesherrlichen Zehnten verbleibende siebte Teil der abgebauten Mineralien, den der Besitzer einer Grube dem Betreiber eines Erbstollens zu entrichten hat, Stollensiebter