Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siechknecht

Siechknecht

, m.

Knecht (III 1) in einem Siechenhaus; insb. für die Krankenpflege der männlichen 1Siechen zuständig
vgl. Siechmagd
  • wir ordnen ... das der siechknecht die kranken vom conuent vlyßig vnd ordenlich versehe
    1558 Reyscher,Stat. 335
  • siech-knechte und siech-maͤgde. ... welche 1. die krancke und inficirte patienten aus denen inficirten haͤusern auff unsere verordnung abholen, und die, so schwachheit halber nicht selbst fortkommen koͤnnen, des abends ... hinaustragen ... 2. wenn patienten gestorben, die graͤber machen, die leichen zu grabe tragen und beerdigen sollen
    vor 1701 Pestordnung/LeipzStO. 362
  • wenn ein siechknecht von denjenigen gerätschaften, deren vertilgung angeordnet ist, etwas für sich zurückbehält oder verkauft, ist die bestrafung ... strenger arrest
    1803 Kropatschek,KKGes. XVII 598
unter Ausschluss der Schreibform(en):