Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siechkobel
Artikel davor:
Siechensterbe
Siechenvogt
Siechenvorsteher
Siechenzins
Siechhausjungfrau
Siechhauszehnt
(Siechheit)
Siechhof
Siechkind
Siechknecht
Siechkobel
, m.
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auch Siechen-
schlichtes Gebäude zur Unterbringung und Versorgung von 1Siechen; meist außerorts gelegen
schlichtes Gebäude zur Unterbringung und Versorgung von 1Siechen; meist außerorts gelegen
bdv.:
Siechenhaus
- H. dem pfeiffer in den siechkobel geben x schl.1392 Freyberg II 111
- schick ich hundert gulden an das reich almüsen, auf sand S. kirchhof, in die vier siechkobel hie vor der stat1450 MBoica 25 S. 64Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- M., den wapenschmit, in sichkobel zu s. Peter einnemen, doch mit den 50 f., di er sich zu geben erpeut1539 NürnbRatsverl. I 339
- rechnung ... über alles einnehmen und außgeben wegen deß siechen kobels bey st. Peter und Pauli1653 Schoenlank,NürnbGesellenw. 346
- dieses mandat [von den pfuschern oder stuͤmplern auf dem lande um Nuͤrnberg] soll ... auf denen canzeln zu mehr gedachtem woͤhrd, st. L., und in denen uͤbrigen siech-koͤbeln oͤffentlich verrufen und publicirt, auch unter allen thoren angeschlagen werden, damit sich niemand mit der unwissenheit ... entschuldigen moͤchte koͤnnen1725 Gatterer,TechnolMag. I 130Faksimile - digitalisiert von der UB Bielefeld