Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sieder

Sieder

, m.
I berufsmäßiger Hersteller von Salz durch Versieden von Sole, Salzsieder; in Erbleihe siedensberechtigter Erbsieder; insb. als gemeiner Sieder auch: Lohnsieder, Siederknecht 
II Bierbrauer, Metbrauer
III Krautsieder; jmd., der Kraut zur Konservierung abkocht, blanchiert
IV Salpetersieder; zT. als Wandergewerbe
V Pottaschsieder