Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siedewoche
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Siedensverkauf
Siedensvertrag
Siedepfanne
Sieder
Siederei
Siederin
Siederknecht
Siederschaft
Siederssohn
Siederwerk
Siedewoche
, f.
Arbeitswoche in einer Saline
vgl.
Sieden (II)
- [wann unterlaͤuffer ihre jahres arbeit] in ein und der andern siede-wochen zu verrichten durch kranckheit oder sonst verhindert werden, so brauchen sie an ihre statt die riemen- oder zippellaͧffer1670 Hondorff,HalleSalzw. 48Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wie viel ... zoͤber auff ein quart oder noͤssel thalguth die ausgesprochne siede-woche uͤber ... aus den brunnen gezogen ... werden soll1670 Hondorff,HalleSalzw. 59Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- sie halten keine schichten, sondern wechseln nur von sieden zu sieden dergestalt, daß wer in der einen siede-woche vor- oder ersteman gewesen, in der andern siede-woche ... letztemann [wird]1670 Hondorff,HalleSalzw. 39Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- eine volle siedewoche bestehet in sechs tagen, von sonntags abends bis sonnabend gerechnet1781 HistBeitrPreuß. I 11Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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siedheiß
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siedig
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