Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siegelgeld
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Siegelgebührnis
Siegelgeld
, n.I Gebühr, Taxe für das (amtliche, gerichtliche) Siegeln (I) von Schriftstücken, insb. Urteilen; auch als Entlohnung der siegelnden Amtsperson
II Abgabe, die bei Besitzwechsel an die Herrschaft, insb. den Lehnsherrn zu entrichten ist