Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siegelgeld

I Gebühr, Taxe für das (amtliche, gerichtliche) Siegeln (I) von Schriftstücken, insb. Urteilen; auch als Entlohnung der siegelnden Amtsperson
II Abgabe, die bei Besitzwechsel an die Herrschaft, insb. den Lehnsherrn zu entrichten ist
III Gebühr für die 1Schau (II) und Siegelung (II) von Tuchen durch den Siegelmeister (I)