Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Siegelmäßigkeit
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siegelieren
Siegelierung
Siegelkammer
Siegelkommissarius
Siegellack
Siegellohn
siegellos
Siegellot
(Siegelmacher)
siegelmäßig
Siegelmäßigkeit
, f.
Berechtigung zur Siegelführung
bdv.:
Siegelrecht
vgl.
Siegelführe
- siegelmaͤssige grund-herrschaften richten den grund- oder stift-brief selbst auf, bey ermanglender siegelmaͤssigkeit aber gebuͤhrt die errichtung der obrigkeit, worunter das gut liegt1756 CMax. IV 7 § 5Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die distinction, und aͤusserliche ehrenbezeigungen, welche man denen churfuͤrstl. beamten angedeihen laͤßt, bestehen theils in dem rang und der titulatur, theils in dem foro privilegiato, dann der siegelmaͤßigkeit, und dem personal-adel der vornehmen beamten1774 Wagner,Civilbeamte I 8Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- siegelmaͤßigkeit: ... aus diesem vorrechte ist heutzutage noch der polizeygrundsaz uͤbrig geblieben, daß man den adel als mitgehuͤlfen bey ausuͤbung der polizeyverfuͤgungen ansieht1785 Fischer,KamPolR. I 499Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der adel befaͤhigt ... zur siegelmaͤßigkeit, das heißt, zum recht ausschließlich ein gewisses durch altes herkommen, oder staatsvergunst erhaltenes wappenzeichen zu fuͤhren1808 SammlBadStBl. I 667