Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Silberkammer

I besonders gesicherte Räumlichkeit zur Verwahrung des obrigkeitlichen Vermögens; auch: Fiskus, Kämmerei, Schatzkammer (I) 
II Räumlichkeit zur Verwahrung von Silbergeschirr (I) und anderen Wertsachen, insb. an einem Fürstenhof; meton. die Gesamtheit der verwahrten Gegenstände; auch: wie Silberkammeramt