Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Silberkammer
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Silbergut
Silberhandel
Silberhandelsmann
Silberhändler
Silberhandlung
Silberhantierung
Silberhüter
Silberhütte
Silberkammer
, f.I besonders gesicherte Räumlichkeit zur Verwahrung des obrigkeitlichen Vermögens; auch: Fiskus, Kämmerei, Schatzkammer (I)
II Räumlichkeit zur Verwahrung von Silbergeschirr (I) und anderen Wertsachen, insb. an einem Fürstenhof; meton. die Gesamtheit der verwahrten Gegenstände; auch: wie Silberkammeramt