Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sitte

Sitte

, f., m.
I Gewohnheit, Brauch (III), Herkommen (II); insb. Rechtsgewohnheit; auch: Gewohnheitsrecht; formelhaft ua. mit Gewohnheit (II) und Recht (I 3) 
II (auf grundlegenden Werten und Normen basierende) Verhaltensweise, Lebensführung; auch die Werte und Normen selbst; Wertekanon, Moralvorstellung; gute Sitten Gesamtheit der grundlegenden positiven Werte und Verhaltensregeln einer Gesellschaft