Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sittlichkeit

Sittlichkeit

, f.

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Moral; den (guten) Sitten (II) entsprechendes Verhalten, gutes Benehmen
bdv.: Sittigkeit
  • hoͤffligkeit vnd sittligkeit eines regenten
    Seckendorff,Fürstenstaat (1656) 414
  • die hoͤchste gewalt soll schuͤtzen den ganzen staat ... gegen innere verletzungen ... der sittlichkeit, durch verwilderung der kommenden generationen, durch ruͤckfall der erwachsenen in die barbarey
    1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 24
  • was unrecht ist, ist auch unsittlich, weil sittlichkeit nur in dem freyheitsgebiete gedeihen kann, aber nicht umgekehrt
    1798 Grolman,KrimRWiss. 2
  • endlich sind ... uͤber ... gebrechen uͤberhaupt, insofern solche auf sittlichkeit bezug haben, wenn sie auch gleich in das gebiet der weltlichen beamten allein gehoͤren, gemeinschaftliche berathungen anzustellen
    1803 Reyscher,Ges. IX 8
  • polizeigewalt ... sorgt ... für sicherheit der moralität durch aufsicht auf sittlichkeit stöhrende menschen
    1804 Gönner,StaatsR. 425
  • Struv rechnet folgende stuͤcke zur polizey: ... alle gute sittlichkeit und ehrbarkeit, in kleidung, spielen, conversation u. dergl.
    1805 RepRecht XII 23
  • der aufzunehmende muß ... bei der akademie ... uͤber seine sittlichkeit und naturgabe ein zeugniß [beibringen]
    1808 RepStaatsVerwBaiern IV 3
  • jene ursache ist unerlaubt, welche von dem gesez verboten, der sittlichkeit entgegen, oder der staats-ordnung zuwider ist
    BadLR. 1809 Satz 1133
  • ein kind kann enterbt werden: ... wenn es eine gegen die oͤffentliche sittlichkeit anstoͤßige lebensart beharrlich fuͤhret
    1811 ÖstABGB. § 768
  • nicht blos das starre recht, sondern auch die sittlichkeit wird als richtschnur der handlungen betrachtet
    1829 Mohl,WürtStR. I 7
unter Ausschluss der Schreibform(en):