Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sitz

Sitz

, m., n.?
I festgelegter Sitzplatz; auch: Sitzen in einer best. Sitzordnung; offen zu IV 
II Wohnstätte, Wohnsitz; Residenz, (herrschaftliches) Wohnhaus (zB. Burg, Herrenhaus, Schloss); haushäblicher Sitz abgabepflichtiger Haushalt
III Ort, an dem sich eine Institution (Gericht, Regierung, Verwaltung uä.) befindet, Amtssitz, Standort; auch bildlich
IV Amt in einer Institution, einem Kollegium, Gremium, Rat uä.; Sitz und Stimme Mitgliedschaft bzw. Anrecht auf Teilnahme mit Berechtigung zur Stimmabgabe; den Sitz bessern eine Amtstätigkeit höher vergüten
V wie Sitzung (I); hier: Gerichtssitzung